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Täglich Wednesday, 20 May 2026

[68540] Der Richterbeauftragte: Die am Schabbat getroffene richterliche Entscheidung – fehlerhaftes Verhalten

27,701 Aufrufe 4 Kanäle 5 Nachrichten May 20 4h TG

[68540] Der Richterbeauftragte: Die am Schabbat getroffene richterliche Entscheidung – fehlerhaftes Verhalten


Der Ombudsmann für Richter hat entschieden, dass die Beschwerde gegen die Richter des Obersten Gerichtshofs, die während des Schabbats eine Entscheidung über Demonstrationen trafen, begründet war.

Scharfe Kritik an den Richtern des Obersten Gerichtshofs: Eine am Schabbat getroffene Entscheidung ohne Rechtfertigung

Der Ombudsmann für Richter veröffentlichte gestern (20.05.2026) eine ungewöhnliche Entscheidung, wonach die Beschwerde gegen den Senat des Obersten Gerichtshofs – die Richter Yitzhak Amit, Khaled Kabub und Yechiel Kasher – bezüglich einer richterlichen Entscheidung, die mitten am Schabbat vor etwa einem Monat getroffen wurde, für begründet befunden wurde.

Laut Amit Segal stellte der Beauftragte fest, dass das Verhalten des Senats „mehrere Mängel“ aufwies und dass keine Dringlichkeit für die Entscheidungsfindung während des Schabbats bestand. Der Beauftragte fügte hinzu, es wäre angemessen gewesen, „alternative verfahrensrechtliche Lösungen“ zu finden, um eine Entweihung des Schabbats zu vermeiden, die er als „Grundwert unseres Staates“ bezeichnete.

In Berichten, die auch bei Kol HaHadashot und Netael Bandel et al. erschienen, wurde die Forderung des Beauftragten an die Richter zitiert, sich sowohl in ihre „jüdische Robe“ als auch in ihre „demokratische Robe“ zu hüllen. Der Ombudsmann kritisierte die Auslegung, die der Senat Begriffen wie „Pikuach Nefesch“ (Rettung eines Lebens) oder „Vermeidung eines ernsthaften Schadens“ gab, und wies darauf hin, dass dies „erhebliche Schwierigkeiten aufwirft“.

Die Berichte, die größtenteils von Medien stammen, die mit rechten und konservativen Positionen identifiziert werden, unterstreichen die Zurückhaltung des Beauftragten gegenüber dem Verhalten der Richter, wie auch beim Nachrichtenkanal Israel ohne Zensur vermerkt, der die Anmerkung des Beauftragten als „ungewöhnlich“ bezeichnete.

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