Die US-Regierung und Israels Bemühungen um die Aufrechterhaltung der Präsenz im Südlibanon
[89017] Die US-Regierung und Israels Bemühungen um die Aufrechterhaltung der Präsenz im Südlibanon
Hochrangige Vertreter der US-Regierung drücken ihre Unterstützung für Israels Recht auf Selbstverteidigung aus und betonen, dass das Abkommen keinen Rückzug aus dem Südlibanon vorschreibt.
Die US-Regierung stellt klar: Es gibt keinen Zwang für Israel, sich aus dem Südlibanon zurückzuziehen
Am 18. Juni 2026 tauchten Berichte verschiedener Quellen auf, die die Position der Trump-Vance-Regierung zur Sicherheit Israels unterstreichen. US-Vizepräsident J. D. Vance erklärte in Interviews, dass das aktuelle Abkommen die Zukunft der israelischen Präsenz im Südlibanon nicht festlege. Laut seinen Aussagen, wie sie bei Abu Ali Express und Hadashot 360 veröffentlicht wurden, steht Israel das volle Recht auf Selbstverteidigung für sein Volk zu, und keine Partei habe das Recht, ein Land daran zu hindern, seine Bürger zu schützen.
Parallel dazu berichtet Yinon Magal, dass der US-Verteidigungsminister Hegseth die Bereitschaft der USA erklärt habe, bei Bedarf wieder in den Kampf einzugreifen. In einer drohenden Botschaft an den Iran stellte der Minister klar, dass eine Verletzung der Bedingungen des Atomabkommens zur Verhängung einer „eisernen Belagerung“ über die Region führen werde.
Vor diesem Hintergrund agieren politische Akteure in Jerusalem entschlossen gegenüber dem Weißen Haus. Laut einem Bericht von Yinon Magal, der sich auf Reuters stützt, führt Israel zähe Verhandlungen, um den Verbleib seiner Streitkräfte im Südlibanon zu sichern, wobei betont wird, dass Israel nicht die Absicht habe, sich von seinen Positionen zurückzuziehen.
Diese Quellen, die meist mit der Unterstützung der rechten Politik in Israel und der republikanischen US-Regierung identifiziert werden, präsentieren eine geschlossene Front, wonach der US-Druck nicht darauf abzielt, Israels militärisches Handeln einzuschränken, sondern im Gegenteil – Spielraum für Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Bewohner zu schaffen.