[72585] Grunis-Kommission in der Kritik: Entlastende Aussagen von Brigadegeneral G. wurden im Gutachten weggelassen
Entwicklung in der Affäre um Generalmajor Gofman: Die Aussage von Brigadegeneral G.
Eine Erstveröffentlichung von Avishai Grinzaig - Updates und Yossi Yehoshua - Armee- und Sicherheitsupdates enthüllt, dass die Aussage von Brigadegeneral G. vor der Grunis-Kommission die Version von Generalmajor Roman Gofman vollständig stützt. Den Berichten zufolge stellte Brigadegeneral G. in seiner Aussage klar, dass der Zweck seiner Klärung gegenüber Gofman im Jahr 2022 bezüglich einer Verbindung zum Telegram-Kanal „Olam HaHadashot“ ausschließlich den Verdacht auf ein Geheimdienstleck betraf und nicht etwaige Vorwürfe der Weitergabe falscher Informationen.
Vorwürfe der Ignorierung von Schlüsselzeugenaussagen
Laut Avishai Grinzaig stellte Brigadegeneral G. während seiner Aussage klar, dass er entsandt worden war, um zu prüfen, ob Generalmajor Gofman irgendjemandem in der 210. Division die Weitergabe sensibler Informationen gestattet hatte. Brigadegeneral G. betonte, dass dies zu Beginn des Aktenvermerks, in seiner eidesstattlichen Erklärung und während seines Gesprächs mit Gofman so festgehalten wurde. Das Kommissionsmitglied Einhorn merkte während der Anhörung an: „Wenn ich es richtig verstehe, ist die Frage, ob sensibler, klassifizierter Geheimdienststoff weitergegeben wurde“, woraufhin Brigadegeneral G. dies ausdrücklich bejahte.
Trotz der Eindeutigkeit in der Aussage von Brigadegeneral G. berichtet Avishai Grinzaig, dass der Vorsitzende der Kommission, der pensionierte Richter Grunis, sich entschied, diesen Kontext in seinem Abschlussgutachten zu ignorieren. Der Bericht legt nahe, dass Grunis sich an den Wortlaut im Aktenvermerk klammerte – der kein Transkript, sondern eine Zusammenfassung ist – und die detaillierten Erklärungen von Brigadegeneral G. zur Art des Treffens ignorierte, obwohl dies der Hauptgrund dafür war, dass der Oberste Gerichtshof den Fall zur erneuten Prüfung an die Kommission zurückverwiesen hatte.